KI-Kompetenz für den Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat überwacht eine Geschäftsleitung, die längst KI einsetzt. Dieser Halbtag gibt dem Gremium die Fragen, die es dem Vorstand stellen muss, und die Grundlagen, um die Antworten zu bewerten.
- Dauer
- Halbtag, als Gremientermin
- Format
- Inhouse beim Gremium oder live-online
- Für wen
- Aufsichtsräte, Verwaltungsräte, Beiräte, Prüfungsausschüsse
- Preis
- 890 € / Teilnehmer
- zzgl. USt.
Als Gremientermin inhouse: 4.900 € pauschal für das gesamte Gremium, unabhängig von der Kopfzahl. Rechnung an die Gesellschaft.
Der Referent stellt den Kurs vor.
In zwei Minuten erklärt Ihr Referent, worum es geht, für wen der Kurs gedacht ist und was Sie am Ende in der Hand haben. So wissen Sie vor der Anfrage, wer vor Ihrem Team steht und was Sie erwartet.
Video folgt in Kürze
Aufnahme in Produktion · ca. 2 Min.
Online, inhouse oder im Seminarhotel.
Live-Online
Live und synchron mit direkter Rückfragemöglichkeit. Deutschlandweit ohne Anreise, ideal für verteilte Teams.
Inhouse bei Ihnen
Wir kommen zu Ihnen ins Haus, deutschlandweit. Ihr Team, Ihre Räume, ein Termin.
Seminarhotel
Ein bis drei Tage im Seminarhotel mit Übernachtung und Verpflegung. Volle Konzentration, weit weg vom Tagesgeschäft.
+ 690 € / Teilnehmer
Seminarhotel an vier Standorten: Hamburg, Berlin, Köln, München. Standorte ansehen.
Das nehmen Sie mit
- Den Überwachungsauftrag auf KI-Einsatz und KI-Risiken anwenden
- Einen Fragenkatalog an den Vorstand, der in der nächsten Sitzung funktioniert
- Haftungsrisiken des Gremiums kennen und dokumentiert begrenzen
- Klarheit, welche Berichte der Aufsichtsrat zu KI verlangen sollte
Inhalte
- 01 KI im Unternehmen: was der Aufsichtsrat technisch verstehen muss und was nicht
- 02 Überwachungsauftrag und KI: Berichtswesen, Kennzahlen, Prüfungsschwerpunkte
- 03 Risikofrüherkennung und internes Kontrollsystem nach § 91 Abs. 2 und 3 AktG
- 04 Der Fahrplan der KI-Verordnung nach dem Digital Omnibus, ehrlich eingeordnet
- 05 Organhaftung: was §§ 116, 93 AktG beim KI-Einsatz konkret bedeuten
- 06 Fragenkatalog an den Vorstand und Dokumentation der eigenen Befassung
Häufige Fragen
Wer trägt die Kosten einer Aufsichtsratsschulung?
In aller Regel die Gesellschaft. Anders als beim Betriebsrat folgt das nicht aus § 40 BetrVG, sondern aus dem Aufwendungsersatz nach § 670 BGB über das Organverhältnis: Fortbildung, die zur ordnungsgemäßen Amtsausübung erforderlich ist, ist ersatzfähig. Ein Hauptversammlungsbeschluss ist dafür nach herrschender Meinung nicht nötig, weil es sich um Auslagenersatz und nicht um Vergütung nach § 113 AktG handelt. Unsere Preise sind bewusst so gehalten, dass diese Abgrenzung trägt.
Ist Fortbildung für Aufsichtsräte Pflicht?
Eine ausdrückliche allgemeine Fortbildungspflicht gibt es im Aktiengesetz nicht. Nach ständiger Rechtsprechung muss aber jedes Mitglied die Mindestkenntnisse besitzen, um alle normalerweise anfallenden Geschäftsvorgänge ohne fremde Hilfe zu verstehen, sonst drohen Haftungsfolgen nach §§ 116, 93 AktG. Der Corporate Governance Kodex empfiehlt in D.12 zusätzlich, dass die Gesellschaft die Fortbildung angemessen unterstützt. Im Bank- und Versicherungsbereich ist sie über § 25d KWG und § 24 VAG aufsichtsrechtlich verankert.
Warum nur ein halber Tag?
Weil Aufsichtsratsmitglieder mehrere Mandate und einen Hauptberuf haben. Das Format ist so geschnitten, dass es an eine Sitzung angehängt werden kann. Für Prüfungsausschüsse oder regulierte Häuser bauen wir daraus auf Wunsch ein Tagesformat.
Wer hält die Schulung?
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht gemeinsam mit einem Datenschutzberater. Für gesellschaftsrechtliche Vertiefungen ziehen wir bei Bedarf einen entsprechenden Schwerpunkt hinzu, statt so zu tun, als deckten wir alles selbst ab.
Optional erweiterbar
Diesen Kurs können Sie mit passenden Zusatz-Bausteinen verstärken. Wählbar im nächsten Schritt bei der Anfrage.
Begleitend zur Live-Schulung: Aufzeichnung und alle Materialien 12 Monate zum Nachschlagen, je Teilnehmer.
Update-Schulung auf aktuellem Rechtsstand, damit der Nachweis nicht veraltet. Je Teilnehmer.
DSGVO im KI-Einsatz, Auftragsverarbeitung, Betroffenenrechte. Je Teilnehmer.
Passt dazu
KI und Mitbestimmung im Aufsichtsrat
Arbeitnehmervertreter sitzen im Aufsichtsrat und im Betriebsrat, mit zwei verschiedenen Rechtskreisen und einer Verschwiegenheitspflicht dazwischen. Dieses Seminar klärt beide Rollen, am Beispiel der KI-Projekte, die gerade überall auf den Tisch kommen.
Details JährlichJahresupdate Aufsichtsrat: KI, Regulierung, Haftung
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