Aufsichtsratsschulung: wer zahlt, was gilt, was sie bringt.
Der Aufsichtsrat überwacht eine Geschäftsleitung, die längst KI einsetzt. Damit wird KI zum Gegenstand der Überwachungspflicht, und die Frage nach der eigenen Kompetenz zur Haftungsfrage. Hier steht, welche Regeln dafür gelten und wer die Fortbildung bezahlt.
Die Gesellschaft trägt die Kosten
Für Aufsichtsräte gibt es keine Vorschrift wie § 40 BetrVG, und trotzdem zahlt in aller Regel die Gesellschaft. Grundlage ist der Aufwendungsersatz nach § 670 BGB über das Organverhältnis: Was zur ordnungsgemäßen Amtsausübung erforderlich ist, muss das Mitglied nicht aus eigener Tasche tragen. Fortbildung, die das Mandat erst ausübbar macht, fällt darunter.
Ein Hauptversammlungsbeschluss ist dafür nach herrschender Meinung nicht nötig. Die Abgrenzung, auf die es ankommt: Fortbildungskosten sind Auslagenersatz und keine Vergütung im Sinne des § 113 AktG, die Satzung oder Beschluss verlangen würde. Diese Abgrenzung trägt allerdings nur, solange Umfang und Preis angemessen bleiben. Genau deshalb halten wir unsere Gremienformate bewusst kompakt und im üblichen Preisrahmen, statt Programme zu bauen, die Ihr Gremium hinterher rechtfertigen muss.
Für börsennotierte Gesellschaften kommt der Deutsche Corporate Governance Kodex hinzu: Empfehlung D.12 hält fest, dass die Mitglieder ihre Fortbildung eigenverantwortlich wahrnehmen und dabei von der Gesellschaft angemessen unterstützt werden sollen.
Wann Fortbildung vom Nice-to-have zur Pflicht wird
- Sorgfalt und Haftung, §§ 116, 93 AktG: Nach ständiger Rechtsprechung muss jedes Mitglied die Mindestkenntnisse besitzen, um alle normalerweise anfallenden Geschäftsvorgänge ohne fremde Hilfe zu verstehen. Wer sie nicht hat, muss sie sich verschaffen. Im Haftungsfall gilt zudem die Beweislastumkehr: Das Mitglied muss darlegen, dass es sorgfältig gehandelt hat. Dokumentierte Fortbildung ist dabei Entlastungsmaterial.
- Banken und Versicherer, § 25d KWG und § 24 VAG: Hier ist Fortbildung aufsichtsrechtlich verankert und gegenüber der Aufsicht nachzuweisen; das Institut muss die nötigen Ressourcen bereitstellen. Für Verwaltungs- und Aufsichtsräte im regulierten Bereich ist die Kostenübernahme damit faktisch keine Ermessensfrage mehr.
- Fachliche Anforderungen, § 100 Abs. 5 AktG: Kapitalmarktorientierte Gesellschaften brauchen im Aufsichtsrat Sachverstand in Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Der Prüfungsausschuss nach § 107 AktG überwacht zusätzlich internes Kontrollsystem, Risikomanagement und Compliance, und KI-Einsatz gehört heute in genau diese Kategorien.
- Risikofrüherkennung, § 91 Abs. 2 und 3 AktG: Die Geschäftsleitung muss Risiken früh erkennen und ein angemessenes Kontrollsystem betreiben. Der Aufsichtsrat überwacht das. Ohne ein Grundverständnis davon, was KI-Systeme im Haus tun, lässt sich diese Überwachung nicht sinnvoll ausüben.
- Genossenschaften, Sparkassen, kommunale Unternehmen: Für Aufsichts- und Verwaltungsräte gelten dort eigene Vorgaben, etwa aus dem Genossenschaftsgesetz, den Sparkassengesetzen der Länder oder den Public Corporate Governance Kodizes. Die Richtung ist überall dieselbe: dokumentierte Qualifikation statt Vertrauen auf Erfahrung.
Rechnung an die Gesellschaft, nicht an das Mitglied
Für die Gesellschaft sind die Kosten Betriebsausgabe. Beim Mitglied entsteht kein Arbeitslohn, denn Aufsichtsratstätigkeit ist selbständige Tätigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG; zahlt die Gesellschaft direkt und liegt das Interesse überwiegend bei ihr, kommt es zu keinem steuerpflichtigen Zufluss.
Ein Detail, das in der Praxis oft übersehen wird: Nach der Rechtsprechung von EuGH und Bundesfinanzhof ist ein Aufsichtsratsmitglied mit reiner Festvergütung umsatzsteuerlich nicht unternehmerisch tätig und hat damit selbst keinen Vorsteuerabzug. Wir stellen unsere Gremientermine deshalb grundsätzlich der Gesellschaft in Rechnung. Das ist kein Steuerrat im Einzelfall, sondern die Regel, mit der wir arbeiten; Ihre Steuerberatung entscheidet über den konkreten Fall.
Ein Termin für das ganze Gremium
Aufsichtsratsmitglieder haben mehrere Mandate und einen Hauptberuf. Mehrtägige offene Lehrgänge scheitern deshalb am Kalender, nicht am Budget. Unsere Formate sind darauf ausgelegt: ein Halbtag für das gesamte Gremium, auf Wunsch im Anschluss an eine ohnehin angesetzte Sitzung, inhouse oder live-online.
Gremientermin, pauschal
Halbtags für den gesamten Aufsichtsrat, unabhängig von der Kopfzahl. Eine Rechnung an die Gesellschaft, keine Einzelanmeldungen.
je Teilnehmer, live-online
Für einzelne Mandatsträger, die nicht auf einen Gremientermin warten wollen. Das Jahresupdate gibt es ab 490 € je Teilnehmer.
Die Kurse für Aufsichtsräte
KI-Kompetenz für den Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat überwacht eine Geschäftsleitung, die längst KI einsetzt. Dieser Halbtag gibt dem Gremium die Fragen, die es dem Vorstand stellen muss, und die Grundlagen, um die Antworten zu bewerten.
KI und Mitbestimmung im Aufsichtsrat
Arbeitnehmervertreter sitzen im Aufsichtsrat und im Betriebsrat, mit zwei verschiedenen Rechtskreisen und einer Verschwiegenheitspflicht dazwischen. Dieses Seminar klärt beide Rollen, am Beispiel der KI-Projekte, die gerade überall auf den Tisch kommen.
Jahresupdate Aufsichtsrat: KI, Regulierung, Haftung
Ein Termin im Jahr, der das Gremium auf Stand bringt: was sich regulatorisch geändert hat, was die Gerichte zur Organhaftung entschieden haben und was daraus für die eigene Sitzungsarbeit folgt.
Was wir nicht sind
Wir sind kein Zertifikatslehrgang und verkaufen keinen Titel. Es gibt in Deutschland keine geschützte Qualifikation zum Aufsichtsrat, und wer eine verspricht, verkauft ein Etikett. Wir bieten auch kein Mandatsnetzwerk und keine Vermittlung von Aufsichtsratsposten an.
Was wir können, ist der Schnittpunkt, an dem KI auf Arbeitsrecht, Mitbestimmung und Beschäftigtendatenschutz trifft, vorgetragen von einem Fachanwalt und einem Datenschutzberater. Für tiefe gesellschaftsrechtliche Fragen ziehen wir den passenden Schwerpunkt hinzu, statt sie mitzunehmen, als gehörten sie uns.
Termin für Ihr Gremium anfragen
Nennen Sie uns Gremiengröße, Rechtsform und ob Sie im regulierten Bereich tätig sind. Sie erhalten einen Terminvorschlag mit Ablauf und eine Rechnungsstellung an die Gesellschaft, die Ihre Verwaltung ohne Rückfragen verbuchen kann.
Gremientermin anfragenStand August 2026. Allgemeine Informationen zur Rechtslage, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Satzung, Geschäftsordnung und die für Ihre Rechtsform geltenden Vorschriften.