IK IKAR Schulung anfragen
Für Betriebsräte

KI-Verordnung und Mitbestimmung für Betriebsräte

Wenn KI in den Betrieb kommt, sitzt der Betriebsrat mit am Tisch. Wir bringen Sie auf Augenhöhe.

Dauer
Ein- oder zweitägig
Format
Inhouse (Präsenz) oder live-online
Für wen
Betriebsräte, SBV, JAV, IT-Ausschuss
Kursvorstellung

Der Referent stellt den Kurs vor.

In zwei Minuten erklärt Ihr Referent, worum es geht, für wen der Kurs gedacht ist und was Sie am Ende in der Hand haben. So wissen Sie vor der Anfrage, wer vor Ihrem Team steht und was Sie erwartet.

Kursvideo
VSL

Video folgt in Kürze

Aufnahme in Produktion · ca. 2 Min.

So buchen Sie diesen Kurs

Online, inhouse oder im Seminarhotel.

Mit anderen Modulen kombinieren

Live-Online

Live und synchron mit direkter Rückfragemöglichkeit. Deutschlandweit ohne Anreise, ideal für verteilte Teams.

Inhouse bei Ihnen

Wir kommen zu Ihnen ins Haus, deutschlandweit. Ihr Team, Ihre Räume, ein Termin.

Seminarhotel

Ein bis drei Tage im Seminarhotel mit Übernachtung und Verpflegung. Volle Konzentration, weit weg vom Tagesgeschäft.

+ 690 € / Teilnehmer

Seminarhotel an vier Standorten: Hamburg, Berlin, Köln, München. Standorte ansehen.

Das nehmen Sie mit

  • KI-Systeme im Betrieb verstehen und einordnen
  • Mitbestimmungsrechte kennen und nutzen
  • Auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber verhandeln
  • Muster für Betriebsvereinbarungen zur KI

Inhalte

  1. 01 Was die KI-Verordnung für Beschäftigte bedeutet
  2. 02 KI-Überwachung und algorithmisches Recruiting
  3. 03 Mitbestimmung nach § 87 BetrVG bei KI-Einführung
  4. 04 Was in eine Betriebsvereinbarung zur KI gehört
  5. 05 Rechte, Fristen und Handlungsmöglichkeiten

Häufige Fragen

Wer trägt die Kosten der Betriebsrats-Schulung?

Erforderliche Schulungen des Betriebsrats trägt in der Regel der Arbeitgeber nach § 40 BetrVG. Ob eine Schulung erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab; steht eine KI-Einführung im Betrieb an, ist sie regelmäßig gut begründbar.

Hat der Betriebsrat bei KI ein Mitbestimmungsrecht?

Bei der Einführung technischer Einrichtungen, die zur Überwachung geeignet sind, bestehen Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG. Viele KI-Systeme fallen darunter.

Dürfen wir externen Sachverstand hinzuziehen?

Ja. Bei der Beurteilung von KI gilt die Hinzuziehung eines Sachverständigen nach § 80 Abs. 3 S. 2 BetrVG als erforderlich, das hat der Gesetzgeber ausdrücklich so geregelt. Über die Kosten ist eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zu treffen.

Optional erweiterbar

Diesen Kurs können Sie mit passenden Zusatz-Bausteinen verstärken. Wählbar im nächsten Schritt bei der Anfrage.

Vertiefungsmodul: KI-Überwachung und Beschäftigtendatenschutz

Grenzen der Leistungs- und Verhaltenskontrolle, Beschäftigtendatenschutz und Mitbestimmung. Je Teilnehmer.

Vertiefungsmodul: Datenschutz und KI (DSGVO)

DSGVO im KI-Einsatz, Auftragsverarbeitung, Betroffenenrechte. Je Teilnehmer.

Auffrischung nach 12 Monaten

Update-Schulung auf aktuellem Rechtsstand, damit der Nachweis nicht veraltet. Je Teilnehmer.

Betriebsvereinbarung KI, Entwurf vom Fachanwalt

Verhandlungsfertiger Entwurf einer Betriebsvereinbarung zum KI-Einsatz. Ein Dokument, auch für die Betriebsrats-Seite.