IKAR Schulung anfragen
Förderung

Förderung und Kostenübernahme, ehrlich erklärt.

Je nach Bundesland sind bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich. Und für Betriebsräte gilt: Der Arbeitgeber trägt die Kosten einer erforderlichen Schulung vollständig, per Gesetz. Was wirklich geht und was nicht, steht hier.

Betriebsräte

100 % Kostenübernahme durch den Arbeitgeber

Für Betriebsratsmitglieder ist keine Förderung nötig: Nach § 37 Abs. 6 BetrVG trägt der Arbeitgeber die Kosten von Schulungen, die für die Betriebsratsarbeit erforderlich sind, vollständig, einschließlich Seminargebühr, Reise- und Übernachtungskosten (§ 40 BetrVG). Was eine Schulung bei uns kostet, steht offen im Beitrag Was kostet eine KI-Schulung für den Betriebsrat. Kommt KI in den Betrieb, ist der dafür nötige Sachverstand regelmäßig erforderlich, denn der Betriebsrat kann seine Mitbestimmungsrechte (etwa § 87 BetrVG) ohne KI-Grundverständnis nicht ausüben.

Wichtig für den Beschluss: Der Betriebsrat fasst einen ordnungsgemäßen Entsendebeschluss, die Schulung muss erforderlich und der Preis marktüblich sein. Unsere Preise sind darauf ausgelegt. Eine Vorlage für den Beschluss stellen wir auf Anfrage kostenlos bereit.

Beschäftigte und Selbstständige

Landesförderung: je nach Bundesland bis zu 70 % Zuschuss

Viele Bundesländer bezuschussen berufliche Weiterbildung für Einzelpersonen. Die wichtigsten Beispiele:

  • Nordrhein-Westfalen, Bildungsscheck 2.0: 50 % der Kurskosten, maximal 500 Euro, einmal pro Kalenderjahr. Einkommensgrenze 50.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen (100.000 Euro bei Zusammenveranlagung). Antrag zwingend vor Kursbeginn.
  • Baden-Württemberg, ESF-Fachkursförderung: 30 % Zuschuss, ab 55 Jahren oder ohne Berufsabschluss 70 %. Gilt für Kurse zugelassener Anbieter des Landesprogramms; die Aufnahme unserer Kurse dort klären wir gerade.
  • Weitere Länder: Ähnliche Programme gibt es unter anderem in Hessen und Rheinland-Pfalz. Ob Ihr Bundesland fördert, prüfen wir gern für Ihren konkreten Fall.

Die Voraussetzungen (Wohn- oder Arbeitsort, Einkommensgrenzen, Antragsfristen) unterscheiden sich je nach Programm. Grundregel überall: Der Antrag muss vor der Buchung gestellt werden.

Transparenz

Was wir Ihnen nicht versprechen

Manche Anbieter werben mit „bis zu 100 % Förderung durch die Agentur für Arbeit". Diese Förderung (§ 82 SGB III) setzt Maßnahmen mit mehr als 120 Stunden Umfang bei einem AZAV-zugelassenen Träger voraus. Unsere kompakten Formate mit ein bis drei Tagen fallen nicht darunter, und das sagen wir Ihnen lieber vorher als hinterher. Sobald sich daran etwas ändert, steht es auf dieser Seite.

Wir prüfen Ihre Fördermöglichkeiten

Nennen Sie uns in Ihrer Anfrage Ihr Bundesland und ob Sie als Unternehmen, Betriebsrat oder Einzelperson buchen. Wir sagen Ihnen vor der Buchung, welche Förderung realistisch ist und was der Antrag braucht.

Schulung anfragen

Stand Juli 2026. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Programmbedingungen der Förderstellen. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.