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Was kostet eine KI-Schulung für den Betriebsrat? Preise, Kostenträger, Formate

Stand: September 2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Eine KI-Schulung für den Betriebsrat kostet beim IKAR Institut 1.290 € bis 2.490 € je Teilnehmer, je nach Dauer (ein bis drei Tage). Schulungen für Unternehmen liegen bei 890 € bis 1.790 € je Person, das Kurzmodul für neue Mitarbeitende bei 190 €. Für Aufsichtsräte gibt es eine Gremienpauschale von 4.900 €. Alle Preise zuzüglich Umsatzsteuer.

Wer zahlt: Für erforderliche Betriebsratsschulungen der Arbeitgeber, per Gesetz und einschließlich Fahrt und Hotel. Für Unternehmensschulungen das Unternehmen, je nach Bundesland mit Zuschuss. Was das im Einzelnen heißt, welches Format wann die falsche Wahl ist und was nicht auf der Rechnung steht, steht unten.

Unsere Preise im Überblick

Das sind unsere eigenen Listenpreise, keine Marktschätzung. Sie stehen auf jeder Kursseite, damit ein Betriebsrat sie ohne Anfrage in seinen Entsendebeschluss schreiben kann.

Zielgruppe Preis je Teilnehmer Dauer
Betriebsrat 1.290 € bis 2.490 € ein bis drei Tage
Unternehmen (Führungskräfte, HR, Mitarbeitende) 890 € bis 1.790 € Halbtag bis zwei Tage
Aufsichtsrat 490 € bis 890 €, oder 4.900 € pauschal je Gremium Halbtag
Neue Mitarbeitende 190 € 90 Minuten, live-online

Alle Preise zuzüglich Umsatzsteuer. Vollständige Liste auf der Kursübersicht.

Wer zahlt: Betriebsrat

Die Rechtslage ist kurz. § 40 Abs. 1 BetrVG: „Die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber.“ Und § 37 Abs. 6 BetrVG erstreckt die Freistellung auf „Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind“.

Erforderlich ist das Wort, an dem es hängt. Bei KI gibt der Gesetzgeber selbst eine Richtung vor: Nach § 80 Abs. 3 Satz 2 BetrVG gilt, wenn der Betriebsrat „die Einführung oder Anwendung von Künstlicher Intelligenz beurteilen“ muss, „insoweit die Hinzuziehung eines Sachverständigen als erforderlich“. Wer schon für den externen Sachverständigen keine Erforderlichkeit begründen muss, hat es bei der eigenen Grundschulung leichter, sobald ein konkretes KI-System im Betrieb ansteht.

Zur Frage „Präsenz oder das billigere Webinar“ hat das Bundesarbeitsgericht am 7. Februar 2024 entschieden (7 ABR 8/23): Der Betriebsrat hat bei der Auswahl „einen gewissen Spielraum. Dieser umfasst grundsätzlich auch das Schulungsformat.“ Der Arbeitgeber musste Übernachtung und Verpflegung für das Präsenzseminar tragen, obwohl ein inhaltsgleiches Webinar verfügbar war.

Wer zahlt: Unternehmen

Für Führungskräfte, HR und Mitarbeitende zahlt das Unternehmen selbst. Die Pflicht dahinter steht in Art. 4 der KI-Verordnung: „Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind.“ Ein Bußgeld ist daran nicht geknüpft, eine Nachweispflicht im Streitfall schon. Die Einordnung dazu steht in unserem Beitrag zur Schulungspflicht nach Art. 4. Zuschüsse gibt es je nach Bundesland, Details auf der Seite Förderung.

Welches Format wann die falsche Wahl ist

Die meisten Anbieterseiten zeigen, was ein Format kann. Entscheidend ist, wann es nicht passt.

Halbtag live-online
Mitarbeitende, Aufsichtsrat (Jahresupdate) · 390 € bis 890 € je Person
Falsche Wahl: Wenn eine Betriebsvereinbarung ansteht. Ein halber Tag reicht für Grundlagen, nicht für Verhandlungsvorbereitung.
Tagesseminar inhouse
Betriebsrat, Führungskräfte, HR · 1.290 € bis 1.490 € je Person
Falsche Wahl: Für ein Gremium mit weniger als vier Teilnehmenden. Dann live-online buchen: gleicher Inhalt, gleicher Preis je Person, keine Fahrtkosten.
Zweitägiges Seminar
Betriebsrat vor einer KI-Betriebsvereinbarung · 1.690 € je Person
Falsche Wahl: Wenn im Betrieb noch kein konkretes KI-System geplant ist. Ohne Anwendungsfall fehlt der Schulung der Gegenstand, und die Erforderlichkeit ist schwerer zu begründen.
Gremienpauschale Aufsichtsrat
Gesamtes Gremium, inhouse · 4.900 € pauschal, unabhängig von der Kopfzahl
Falsche Wahl: Unter 6 Teilnehmenden. Bis dahin sind Einzelplätze zu 890 € günstiger.
Aufbauprogramm KI-Sachverständiger
Einzelne Betriebsratsmitglieder mit dauerhafter KI-Zuständigkeit · 2.490 € je Person, drei Tage
Falsche Wahl: Für den ganzen Betriebsrat. Es reicht, wenn ein bis zwei Mitglieder die Tiefe haben; der Rest braucht das Tagesseminar.
Onboarding-Modul, 90 Minuten
Neue Mitarbeitende, je Einstellungswelle · 190 € je Person
Falsche Wahl: Als einzige Maßnahme für Beschäftigte, die täglich mit KI arbeiten. Für die reicht ein Kurzmodul nicht als Nachweis nach Art. 4 KI-VO.

Rechenbeispiel Aufsichtsrat

Ein Aufsichtsrat mit zwölf Mitgliedern bucht die KI-Kompetenz-Schulung. Einzeln kostet das 12 × 890 € = 10.680 €. Als Gremientermin inhouse 4.900 €. Die Pauschale lohnt sich ab 6 Personen, darunter sind Einzelplätze günstiger. Bei einem sechsköpfigen Gremium liegen beide Wege nur 440 € auseinander, dann entscheidet, ob der Termin im eigenen Haus stattfinden soll.

Was nicht auf der Rechnung steht

  • Reise, Übernachtung, Verpflegung bei Präsenzterminen. Beim Betriebsrat trägt sie der Arbeitgeber (§ 40 BetrVG, bestätigt durch 7 ABR 8/23), bei Unternehmensschulungen inhouse entfallen sie.
  • Die Arbeitszeit. Betriebsratsmitglieder sind für erforderliche Schulungen unter Fortzahlung des Entgelts freigestellt (§ 37 Abs. 6 in Verbindung mit Abs. 2 BetrVG). Für Mitarbeitende ist der Schulungstag ein Arbeitstag.
  • Der Entsendebeschluss. Ohne ordnungsgemäßen Beschluss des Betriebsrats gibt es keinen Kostenanspruch, unabhängig vom Preis der Schulung.
  • Die Dokumentation. Für Unternehmen ist die Teilnahmebestätigung der eigentliche Wert der Schulung: Sie ist der Nachweis, überhaupt etwas getan zu haben.

Unsere Empfehlung

Für einen Betriebsrat, bei dem eine KI-Einführung oder eine Betriebsvereinbarung ansteht, das ein- oder zweitägige Inhouse-Seminar für das gesamte Gremium. Nicht das günstigste Format, aber das einzige, in dem die Fragen des eigenen Betriebs behandelt werden. Für Aufsichtsräte ab 6 Personen die Gremienpauschale. Für Unternehmen ohne konkretes KI-System im Einsatz reicht der Halbtag oder das 90-Minuten-Modul; ein Zweitagesworkshop wäre dort Geld für einen Gegenstand, den es noch nicht gibt.

Das stärkste Gegenargument: Live-online ist bei uns inhaltlich dasselbe und kostet weniger, weil Reise und Hotel entfallen. Wer ein geübtes Gremium hat, das schon einmal gemeinsam verhandelt hat, fährt damit gut. Wer zum ersten Mal über KI verhandelt, nicht.

Einschätzung des IKAR Instituts · Stand: September 2026

Fragen aus der Praxis

Zahlt der Arbeitgeber die KI-Schulung für den Betriebsrat?
Ja, wenn die Schulung erforderlich ist. § 40 Abs. 1 BetrVG: "Die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber." Nach § 37 Abs. 6 BetrVG zählen dazu Schulungen, die Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Steht eine KI-Einführung an, ist das regelmäßig gut begründbar, weil der Betriebsrat seine Rechte nach § 87 BetrVG sonst nicht ausüben kann.
Muss der Betriebsrat das günstigere Webinar nehmen statt einer Präsenzschulung?
Nein, nicht grundsätzlich. Das Bundesarbeitsgericht hat am 7. Februar 2024 (7 ABR 8/23) entschieden, dass der Betriebsrat bei der Wahl der Schulung einen gewissen Spielraum hat, der auch das Format umfasst. Höhere Kosten einer Präsenzveranstaltung stehen dem Anspruch nicht grundsätzlich entgegen.
Sind die Preise inklusive Umsatzsteuer?
Nein. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Für den Betriebsrat spielt das keine Rolle, weil der Arbeitgeber die Rechnung trägt und vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Gibt es für Unternehmen Zuschüsse zur KI-Schulung?
Je nach Bundesland ja, teils bis zu 70 Prozent der Kursgebühr. Die Programme unterscheiden sich stark und haben Bedingungen (Betriebsgröße, Antrag vor Buchung). Was wo geht, steht auf unserer Seite zur Förderung.

KI-Schulung für Betriebsräte

KI-Verordnung, Mitbestimmung nach § 87 BetrVG, Muster für Betriebsvereinbarungen. Ein- oder zweitägig, inhouse oder live-online, gehalten von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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